Für meine Behandlung berechne ich für eine Stunde 80 Euro, wobei die Abrechnung nach angefangenen Viertelstunden erfolgt. Materialkosten oder Laborleistungen werden separat aufgeführt.
Die Höhe der Kosten ist für alle Patienten – unabhängig vom Versicherungsstatus – gleich.
Bei privat- und zusatzversicherten Patienten kann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt werden.
Die Gebührenordnung entstammt dem Jahr 1985; aus diesem Grund übersteigen meine Preise teilweise die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selbst zu tragen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Leistungen eines Heilpraktikers übernommen werden.
Sie können vor Ort mit Karte bezahlen oder erhalten per Email eine Rechnung zugesandt, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.